Kosten

2024 - Deine Entscheidung - Deine Veränderung - Dein Wachstum

Mein Honorar für Selbstzahler

Hier findest Du eine Übersicht über meine Honorare: 

Einzelsitzung in der Praxis

Für eine Einzelsitzung berechne ich 135 € für 1,5 Stunden.
Der Stundensatz beträgt 90 €/Stunde.
Die Dauer einer Sitzung beträgt im Regelfall 90 Minuten. Sollte die Dauer davon abweichen, werden die Kosten für die Sitzung  pro weitere angefangene Viertelstunde anteilsmäßig nach dem Stundensatz ergänzt.

Die Abrechnung erfolgt nach der Sitzung per Rechnung zur Überweisung.

Aufstellungsarbeit in der Gruppe                    

Teilnahme am Seminar mit eigener Aufstellungsarbeit - 90 Euro/Aufstellung.
Die Abrechnung erfolgt nach der Sitzung per Rechnung zur Überweisung.

Unkostenbeitrag als Stellvertreter/-in ohne eigene Aufstellung - 10 Euro (Barbezahlung vor Ort).

Paarberatung / Paartherapie / Elternberatung

Pro Sitzung für zwei Personen berechne ich 160 € für 1,5 Stunden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Sitzung per Rechnung zur Überweisung.

Onlinesitzungen

Alle Onlinesitzungen werden je nach Sitzungsart mit dem selben Honorar berechnet, wie eine  Präsenz-Sitzung.

Die Abrechnung erfolgt nach der Sitzung per Rechnung zur Überweisung.

Sozialtarif

Personen mit nachgewiesener Bedürftigkeit bezahlen für meine Leistungen nur 70 € pro Stunde, da ich der Meinung bin, dass Gesundheit und Wohlbefinden für alle Menschen gleich zugänglich sein sollten (Begrenzt Plätze vorhanden). Bitte sprich mich einfach darauf an!

Stornogebühren

Bitte beachte, dass gebuchte Termine verbindlich sind und eine Zahlungspflicht mit der Buchung entsteht. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn Terminänderungen mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
Die Stornogebühren betragen die entsprechenden Stundensätze in Höhe von 90€ bzw. 100 €.


Informationen zu Behandlungs­kosten und Kosten­erstattung

Da ich als Diplom Psychologin mit Heilerlaubnis für Psychotherapie (der Stadt München) keine Kassenzulassung habe, ergeben sich für die Abrechnung einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz drei verschiedene Möglichkeiten:
 

1. Möglichkeit: Selbstzahler

Du hast einen günstigeren Honorarsatz und es erfolgt keine Berichterstattung an Versicherungsträger. Dies bringt meist Vorteile mit sich, wenn Du später in eine private Krankenversicherung oder in die Beihilfeversicherung eintreten möchtest. Du bleibst bei Versicherungen, und wenn Du z.B. eine Beamtenlaufbahn einschlagen möchtest, vollkommen anonym. 

Steuerliche Vorteile: Meine Rechnungen für Psycho­therapie (nach dem Heilpraktikergesetz) sind absetzbar und werden als „außer­gewöhnliche Belastungen” bei der Steuererklärung anerkannt. Vor diesem Hintergrund kannst Du die Kosten für psychotherapeutische Behand­lungen in der Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben” geltend machen.  

2. Möglichkeit: private Krankenversicherung 

Bitte kläre mit Deiner Versicherung im Vorfeld ab, ob die Leistungen in Deinem Versiche­­rungs­vertrag „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz” enthalten sind. Die Rechnungen kannst Du dann direkt bei Deiner Versicherung einreichen.
Die von mir erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung GebüH (für Heilpraktiker) aufgeschlüsselt. Den Krankenkassen davon unterrichten, dass ich systemisch arbeite und keine Verhaltens- oder tiefenpsychologische Psychotherapie anbiete.


3. Möglichkeit: private Zusatzversicherung

Falls Du eine private Zusatzversicherung hast, die auch die Leistung „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz” beinhaltet, dann kannst Du meist einen Teil der Kosten dort einreichen. Der Anteil, der über­nommen wird, variiert je nach Tarif. Erfrage die Höhe des Jahresbudgets bei Deiner Versicherung. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiert - GebüH.

Vorteile privat bezahlter Psychotherapie

  • Du hast keine Wartezeiten, sondern bekommst sofort einen Therapieplatz, also zeitnahe Unterstützung in einer akuten Krisensituation.
  • Anzahl der psycho­thera­peutischen Sitzungen kann individuell angepasst werden 
  • Du trägst aktiv zur Lösung bei, da Du selbst Geld für Deine Entwicklung und Gesundung ausgibst.
  • Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden usw.) anonym, d.h. keine Aufnahme der erstellten Diagnose in die Patientenakte bei der Krankenkasse. Somit entfällt jegliche Datenweitergabe an Ihre Kasse. Dies kann in bestimmten Berufs­bereichen oder bei einem Kassen­wechsel von Vorteil sein. 
  • Du kannst Deine Psychotherapeutin komplett selbst wählen und kannst Dich für alternative Therapieformen entscheiden.